Pflichtfortbildungen Podologie
Für niedergelassene Podologen und Podologinnen mit Kassenzulassung, sowie alle angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter/innen, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen, besteht seit 01.07.07 eine Fortbildungsflicht.
Wir erfüllen als zertifizierte, staatlich anerkannte Schule für Podologie mit einem hochqualifizierten Dozententeam die Anforderungen an einen Fortbildungsträger!
Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Innerhalb von 4 Jahren müssen 48 Fortbildungspunkte erworben werden.
Pro Jahr möglichst 12 Punkte.
Es dürfen nicht alle 48 Punkte innerhalb eines Jahres erworben werden.
Pflichtfortbildung für Podologen/innen
Für niedergelassene Podologen/innen mit Kassenzulassung, sowie alle angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter/innen, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen besteht ab 01.07.07 eine Fortbildungspflicht.
Mit einer Pflichtfortbildung für Podologen soll die Effektivität und Qualität der Leistungserbringer im Gesundheitswesen verbessert und die Honorierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gesichert werden.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) V § 125 legt wie folgt fest:
Abs. 1 / Punkt 2 "Maßnahmen zur Fortbioldung und Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen, sind zu regeln"
Abs. 2 "Wird die Fortbildung gegenüber den Landesverbänden der Krankenkasse sowie den Verbänden der Ersatzkassen nicht nachgewiesen, sind in den Verträgen nach Satz 1 Vergütungsabschläge vorzusehen. Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen innerhalb derer er die Fortbildung nachholen kann."
Festgelegt wurde folgendes Punktesystem:
- Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Innerhalb von 4 Jahren müssen 48 Fortbildungspunkte erworben werden.
- Pro Jahr möglichst 12 Punkte.
- Es dürfen nicht alle 48 Punkte innerhalb eines Jahres erworben werden.
Wir erfüllen als zertifizierte, staatlich anerkannte Schule für Podologie mit einem hochqualifizierten Dozententeam die Anforderungen an einen Fortbildungsträger!
Pflichtfortbildungen 2021 - Anmeldung nur mit Vertrag (siehe Download)
Termin | Thema / DozentIn | Uhrzeit |
06.03.2021 | Verordnungsfähige Neuropathie - Erkrankungen in der podologischen Praxis, die in der Behandlung durch den Podologen dem DFS gleichzusetzen sind. Neuropathie 1. Hereditäre, sensible und autonome Neuropathie 2. Systemische Autoimmunkrankheiten 3. Kollagenosen 4. Toxische Neuropathie Dozentin: Elisabeth Billmann - Ärztin |
09.00-14.30 |
06.03.2021 | Neurodegeneration – Stoffwechselstörung als Auslöser von Alzheimer und Demenz und deren Auswirkungen für Patienten in der podologischen Praxis Dozentin: Swantje König - Ärztin |
15.00-20.30 |
wird noch bekannt gegeben | Verordnungsfähige Querschnitt - Erkrankungen in der podologischen Praxis, die in der Behandlung durch den Podologen dem DFS gleichzusetzen sind. Querschnitt: 1. Spina bifida 2. Chronische Myelitis 3. Syringomyelie 4. traumatisch bedingte Schädigungen des Rückenmarks Dozent: Dr. Harald Schmitt - Internist |
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11.09.2021 | Wirkungsweisen von Cannabis und Cannabidiol in der Schmerzbehandlung bei Diabetes mellitus und darüber hinaus Dozent: Gernot Weddig - Heilpraktiker |
15.00-20.30 |
20.11.2021 | Wirkungsweisen von Cannabis und Cannabidiol in der Schmerzbehandlung bei Diabetes mellitus und darüber hinaus Dozent: Gernot Weddig - Heilpraktiker |
09.00-14.30 |
20.11.2021 | Verordnungsfähige Neuropathie - Erkrankungen in der podologischen Praxis, die in der Behandlung durch den Podologen dem DFS gleichzusetzen sind. Neuropathie 1. Hereditäre, sensible und autonome Neuropathie 2. Systemische Autoimmunkrankheiten 3. Kollagenosen 4. Toxische Neuropathie Dozentin: Elisabeth Billmann - Ärztin |
15.00-20.30 |

Seminargebühren sind Endpreise.