Podologe/in
- staatlich geprüfte/r medizinische/r Fußpfleger/in -
Die Ausbildung ist staatlich geregelt und kann an der Hippokratesschule in einer 3jährigen Teilzeitausbildung
absolviert werden.
WICHTIG:
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt nur, wenn folgender Schulabschluss
(ein in Deutschland anerkanntes Zeugnis) vorgelegt wird:
Kopie Realabschlusszeugniss
- oder eine gleichwertige Schulbildung
- oder eine andere zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
Finanzierung der Ausbildung über
- BaföG,
- Rentenversicherungsträger
ist bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen möglich.
Verkürzung der Ausbildung
InteressentInnen mit einer medizinischen Vorbildung können beim Regierungspräsidium in Darmstadt eine Verkürzung der Ausbildung beantragen.
Arbeitsmaterialien
Arbeits- und Unterrichtsmaterialien sind im Ausbildungspreis enthalten.
PODOLOGE / IN
Ausbildungsrahmen für die Teilzeitausbildung
2000 Stunden innerschulischen Unterricht in Theorie und Praxis
1000 Stunden Praktika in unterschiedlichen Einrichtungen
Unterrichtsform: | Teilzeitausbildung |
Unterrichtsumfang: | 36 Monate |
Unterrichtszeiten: | 1 x monatlich dienstags bis samstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Ausbildungsverkürzung
Nach § 6 Absatz 2 des Podologengesetzes kann auf Antrag eine andere abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden.
Zuständig für den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Postfach 2913
65019 Wiesbaden
Staatlicher Lehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht
- Beruf-, Gesetzes- und Staatskunde
- Wirtschaftskunde
- Gesetzeskunde
- Staatskunde
- Sprache und Schrifttum
- Psychologie
- Pädagogik
- Soziologie
- Fachbezogene Physik und Chemie
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Dermatologie
- Prävention
- Rehabilitation
- Physikalische Therapie
- Hygiene und Mikrobiologie
- Notfallmedizin
- Arznei- Material- und Warenkunde
- Theorie der Podologie
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
- Praxis der Podologie
Examen
Die staatliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
- schriftlich
- mündlich und
- praktisch
Die Prüfung wird in unserer Schule durch die DozentInnen von denen sie unterrichtet wurden unter Vorsitz einer Medizinalrätin vom Regierungspräsidium Darmstadt abgenommen.
Nach bestandener Prüfung sind die Teilnehmer berechtigt zur Führung des Titels „Podologe/in“.
Im Rahmen des praktischen Unterrichts führen die Schüler und Schülerinnen unter Aufsicht unserer berufserfahrenen Dozenten und Dozentinnen podologische Behandlungen in unserer podologischen Lehrpraxis durch.
Die Schule verfügt über eine große Lehrpraxis.

Seminargebühren sind Endpreise.
3 Jahre
31. 10. 2023